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Der Sachkundenachweis für Hundebesitzer31.03.2015

Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die:
-erforderliche Sachkunde und die
-Zuverlässigkeit besitzt,
-den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
-für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
-und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

Der Nachweis über die Sachkunde bzw. die Sachkundebescheinigung kann durch eine anerkannte Sachverständige / einen anerkannten Sachverständigen oder durch die von Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

Mehr Informationen und die Fragebögen sowie die dazugehörige Lösungsschablone finden Sie unter :

www.tieraerztekammer-nordrhein.de/allgemeine-informationen-kammer-und-versorgungswerk/sachkundebescheinigungen-lhundg/96-sachkundebescheinigung


Quelle: Tierärztekammer-Nordrhein

Impfempfehlung für Hunde und Katzen31.03.2015

Impfempfehlung für Hunde

Grundimmunisierung:

Als Grundimmunisierung von Hunden gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren:
In der :
8. Lebenswoche : 5-Fach Kombinationsimpfung ( Staupe, Hepatitis, Pavovirose, Parainfluenza und Leprospirose )
12. Lebenswoche: 6-Fach Kombinationsimpfung (Staupe, Hepatitis, Pavovirose, Parainfluenza, Leprospirose und Tollwut)
16. Lebenswoche: 6-Fach Kombinationsimpfung
(Staupe, Hepatitis, Pavovirose, Parainfluenza, Leprospirose und Tollwut)
Und dann nach 1 Jahr die Wiederholung der 6-Fach Kombinationsimpfung!

Wiederholungsimpfungen:

Wiederholungsimpfungen sind alle Impfungen die nach der Grundimmunisierung erfolgen. Es wird empfohlen, die 5-Fach Kombinationsimpfung jedes Jahr zu wiederholen, um einen vollständigen Impfschutz zu gewährleisten. Die Tollwutimpfung kann je nach Hersteller alle 1-3 Jahre wiederholt werden.


Impfempfehlung für Katzen

Grundimmunisierung:
Als Grundimmunisierung von Katzen gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren:
In der :
8. Lebenswoche: Katzenseuche und Katzenschnupfen
12. Lebenswoche: Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut
16. Lebenswoche: Katzenseuche, Katzenschnupfen und Tollwut
Und dann nach 1 Jahr die Wiederholung der Katzenseuche-, Katzenschnupfen- und Tollwutimpfung.

Wiederholungsimpfungen:
Wiederholungsimpfungen sind alle Impfungen die nach der Grundimmunisierung erfolgen. Es wird empfohlen, Katzenseuche-und Katzenschnupfenimpfungen jedes Jahr zu wiederholen und die Tollwutimpfung je nach Hersteller alle 1-3 Jahre.

Diese Impfinformationen beziehen sich auf die Impfempfehlung des '' bpt-bundesverband praktizierender tierärzte e.v '' .
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